In unserem Artikel über die Voraussetzungen für den Bildungsgutschein sind wir bereits auf die Frage eingegangen, wer alles Anspruch oder zumindest die Chance auf eine Förderung hat.
In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit der Frage, ob es denn das Recht auf einen Bildungsgutschein gibt.
In diesem Punkt ist die Arbeitsagentur sehr klar: Einen rechtlichen Anspruch auf die Förderung beruflicher Weiterbildung liegt in Deutschland ausdrücklich nicht vor.
Die KollegInnen von Ratgeber Umschulung haben in einem sehr lesenswerten Artikel dennoch die Möglichkeiten erklärt, gegen einen Ablehnungsbescheid bei der Beantragung eines Bildungsgutscheins rechtlich vorzugehen:
Wir hatten in der Mischok Academy in der Vergangenheit mindestens einen Fall, in dem eine solche Klage tatsächlich auch zum erwünschten Erfolg geführt hat.
An sich ist die Aussicht auf einen Rechtsstreit vor dem Sozialgericht für viele Menschen aber natürlich wenig attraktiv und dürfte daher eher die Ausnahme darstellen.
Wir empfehlen deshalb gerade wegen der nicht ganz eindeutigen rechtlichen Lage, schon bei der Antragstellung sehr überlegt vorzugehen und einige wichtige Punkte zu beachten, die wir in einem anderen Artikel aufgearbeitet haben.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich über Ihre individuellen Voraussetzungen und Strategien um einen Bildungsgutschein auch ohne rechtliche Schritte zu erlangen.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
Die Mischok Academy ist ein zertifizierter Bildungsträger mit Schwerpunkt Softwareentwicklung. Unsere Fortbildungen sind praxisorientiert und effizient, wir machen Sie fit für Ihren beruflichen Weg in der IT. Wenn Sie Fragen haben zu diesem Artikel, melden Sie sich gerne. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.